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Fischen

Solec Zdrój lädt zum fischen ein; 
Alle Hobby Angler sind herzlich eingeladen, die  Angelmöglichkeit am See in Solec Zdrój zu nutzen. Der See befindet sich etwa 200 Meter vom Hotel Malinowy Zdrój. Vor dem Angeln muss eine Gebühr, entsprechend der u.a. Vorschrift zum Angeln, entrichtet werden.

Diese Gebühr nimmt Herr Henrik Wiśniewski entgegen. Bitte rufen Sie ihn unter der Tel.Nr. +48 41 377 65 19 an oder Sie können ihn daheim, unter der Adresse: ul. Słonecznej 11 in Solec-Zdrój, besuchen.

VORSCHRIFT zum Angeln am See in Solec Zdrój

§1
Inhaber des Sees ist das Gemeindeamt in Solec-Zdrój und Verwalter ist der polnische Anglerverein „PZW Koło Busko Zdrój Sekcja Terenowa Solec Zdrój“.

§2
Zum Angeln werden Vereinsmitlieder des „ PZW Koło Busko Zdrój Sekcja Terenowa Solec Zdrój“, nach Begleichung der Mitgliedschafts- und Kreisgebühr sowie einer zusätzlichen Verwaltungs- und Schutzgebühr des Sees in Solec Zdrój, zugelassen. Personen die zum ersten Mal die Jahresgebühr bezahlen, sind verpflichtet eine einmalige Eintragsgebühr zu begleichen.

§3
Personen, die nicht Mitglied des Vereins  „PZW Koło Busko Zdrój Sekcja Terenowa Solec Zdrój“ sind, können nach Begleichung einer Verwaltungs- und Schutzgebühr des Anglersees in Solec Zdrój angeln.  

§4
Die Verwaltungs- und Schutzgebühr des Sees, werden nicht zurückerstattet. Ihre Höhe wird während der Hautpversammlung der Sektion bestimmt.

§5
Das Angeln erfolgt entsprechend der Regelung für Hobbyangler und Fischerei.

§6
Während des Aufenthalts am See, verpflichtet sich der Angler zu folgenden Regelungen:
1. Bedingungslose Einhaltung der o.a. Regelungen,
2. Anpassung an die Anordnungen des Verwalters, welcher ein Recht hat das Angeln und die Anzahl der geangelten Fisch zu kontrollieren, wenn er dies für nötig befindet. 
3. Ein Netz, zur Lagerung der Fische, befindet sich an der Stelle des Anglers.
4. Das dem Fang einer entsprechenden Anzahl an Fischen, ist der Angler verpflichtet das Fanggewässer zu verlassen.

§7
Sich am Fanggewässer befindende Angler, haben ein Kontrollrecht bzgl. der Angel Richtigkeit anderer Angler.

 §8
Es ist verboten aus Booten oder anderen Wassergeräten zu angeln. 

§9
In der Zeit vom 1. Mai - 30. September darf im Wasserbecken Nr. 1 (Erholungsbecken) in der Uhrzeit von 10.00 bis. 22.00 Uhr nicht geangelt werden. Allerdings kann im Wasserbecken Nr. 2 vor Sonnenaufgang und nach Sonnenuntergang geangelt werden. Nachtangeln ist nur von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag beim Wasserbecken Nr. 1 erlaubt.

§10
Ausweidung und Schälen der gefangenen Fische ist beim Fanggewässer strikt verboten.

§11
Die Fanggewässer sind während des ganzen Jahres, mit Ausnahme des im §12 angegebenen Zeitraums, offen.

§12
Der Verwalter der Gewässer hat das Recht die Gewässer für 14 Tage zu schließen, um sie mit Fischen aufzufüllen. 

§13
Der Sektionsvorstand ist für die Sicherheit der Anger sowie seiner Geräte nicht verantwortlich.

§14
Das Beitragsgeld wird für den Schutz, Erhaltung und Fisch-Auffüllung der Gewässer benutzt. 

§15
Bei nicht Einhaltung dieser Regelungen und der Regelungen für Hobbyangler, wird die Fischererlaubnis sofort zurückgezogen, was ein Angel Verbot auf dem Gewässer für die gegeben Saison bedeutet. 

§16
Der Sektionsvorstand behält sich das Recht vor, in begründeten Fällen, die Regelungen während der Angelsaison zu verändern.

§17
Folgende Maße und Beschränkungen gelten für:
- Karpfen bis 35 cm und  über 65 cm 
- Karpfen 2 Stück pro Tag,
- Hecht bis zu 50 cm - 2 Stück pro Tag
- Graskarpfen bis 50 cm - 1 Stück pro Tag
? Silberkarpfen bis 50 cm - 1 Stück pro Tag
? Zander bis 50 cm- 1 Stück pro Tag
? restliche Fischarten entsprechend der Beschränkungen und Regelungen entspr. der Regelung für Hobbyangler

§18
Die Schutz- und Verwaltungsgebühr des Gewässers beträgt:
Mitglieder des polnischen Fischervereins im Bezirk Busko-Zdrój sowie Einwohner der Gemeinde Solec Zdrój     
- Erwachsene 80 PLN
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 40PLN

Mitglieder anderer Vereine des polnischen Fischervereins:     
- 1 Tag 15 PLN
- bis zu 3 Tagen 30 PLN
- bis zu 7 Tagen 45 PLN
- bis zu 1 Monat 70 PLN
- ganzes Jahr 120 PLN
Erwachsene Nicht-Mitglieder, Einwohner des Bezirks Busko Zdrój:     
- ganzes Jahr 115 PLN

Erwachsene, Nicht-Mitglieder, außerhalb des Bezirks Busko Zdrój:     
- 1 Tag 20 PLN
- bis zu 3 Tagen 35 PLN
- bis zu 7 Tagen 60 PLN
- bis zu 1 Monat 100 PLN
- ganzes Jahr 190 PLN

Anmeldegebühr:    
- einmalig 50 PLN

§19
Der Angler muss mit sich eine aktuelle Angler Erlaubnis, welche das Fischen in den Gewässern des Solec Zdrój bezieht, haben.

§20
Der Angler ist verplichtet seinen Anglerplatz, in einem Umfang von mind. 5 Metern, sauber zu halten; unabhängig in davon in welchem Zustand dieser Platz vor dem Angeln war.

§21
In andere Angelegenheiten bzgl. des Hobbyangeln, welche in diese Vorschrift nicht beinhaltet, gelten die Vorschriften des Sportfischen. 

Gültig ab 01.04.2011
Tel. 515 187 635



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Telefonisch reservieren:

+48 41 370 4000



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